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antiNATO: Bus aus Berlin an Grenze festgehalten, 6 Personen erhalten Ausreiseverbot

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UPDATE. ( unsere kleine umfrage.)

1. April 2009 – Bus aus Berlin wird an der “Grenze” festgehalten. Schengen lässt grüßen und auch die Tatsache, dass einige der Leute, die nicht weiterdurften, mit 16 Jahren in die “Datenbank Gewalttäter links” aufgenommen wurden, wirft einige Fragen auf. Die Aufnahmen erfolgten nach Teilnahmen an Antinazi-Demos.

Foto: Anna Panek

[GER, Rheinau] Am gestrigen 1. April wurde um 17 Uhr ein aus Berlin kommender Bus mit NATO-Gegnern von der deutschen Polizei am Grenzübergang nach Frankreich aufgehalten. 11 der ca. 45 Insassen wurde mitgeteilt, daß erste Bedenken gegen ihre Ausreise bestehen, Genaueres erst nach gründlicher Durchsuchung von Personen und Gepäck mitgeteilt werden kann. Die betroffenen Personen stimmten schließlich der Durchsuchung zu. Durchsuchungen, Befragungen und ein polizeilicher Datenbank-Check zog sich daraufhin bis nach 21 Uhr hin. Im Anschluß wurde 6 der Betroffenen mitgeteilt, daß ihnen ein Ausreiseverbot aus der Bundesrepublik erteilt wird, gültig bis zum 5. April 2009.

Vielen Betroffenen wurde schon bei der Befragung mitgeteilt, daß sie sich in einer “Datenbank Gewalttäter links” befinden, ohne die Datenbankeintragung genauer zu erläutern. Wie sie in die Datenbank hineingeraten waren, ist zum derzeitigen Standpunkt noch unklar. Bei einigen der betroffenen Personen liegt nur ein eingestelltes Verfahren zu einem Bagatell-“Delikt” (Teilnahme an Demonstrationen gegen die NPD, Vermummungsvorwurf) vor, anderen Personen wird ein Jahre zurückliegender Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Worauf die Datenbankeintragung letztendlich zurückgeht, war von den Beamten selbst nicht zu erfahren: die Polizei teilte bei der Befragung den Betroffenen mit, daß aus der Datenbankeintragung selbst Hintergründe oder der dieser Eintragung zugrudeliegende Vorwurf nicht hervorgehe. Eine der Betroffenen war zum mitgeteteilten Zeitpunkt der Datenbankeintragung noch minderjährig.

Erteilt wurde das Ausreiseverbot durch die Bundespolizei Offenburg. Den Betroffenen wurde mitgeteilt, daß bis zum 5.4.09  um 24 Uhr jeder erneute Grenzübertrittsversuch nach Frankreich, Luxemburg und in die Schweiz eine Straftat darstelle. Aus den schriftlichen Ausfertigungen der Ausreiseuntersagung geht hervor, daß die Polizei die Solidarisierung der Businsassen mit den Betroffenen für die Begründung belastend heranzieht.

wikinews030 – 2.4.2009

Links

bereits am Abend des 1.4. hat die jungeWelt einen kurzen Bericht dazu veröffentlicht

am 2.4. wird über de.indymedia eine interne Anweisung der Polizei mit Textbausteinen für die Durchsetzung von Ausreisesperren bekannt, eine Ergänzung teilt mit, daß auch einer Person, die bereits erfolgreich auf die Löschung ihrer Daten aus der Datenbank “Inpol-neu” geklagt hatte, Ausreiseverbot erteilt wurde.

bißchen später verstreute kurzberichte


updatelink 12.5.09 – etwas SPIELEWERBUNG dazu gefällig?

update 16.5.09 [Berlin.]

Fragen an den Gerichtssaal.

Erstens. Was in aller Teufel Namen geht eine Horde deutscher Grenzschutzbeamter eine Journalistin mit ausdrücklich POLNISCHEM paß an. Wenn die deutschen Landen behaupten, ihre “Verantwortung” für “alles mögliche um Straßburg herum” als Vorwand zu benutzen für Schüffeleien in nachweislich privatesten Vorder- und Hintertaschen von Jeansträgern (und noch ein bißchen detailliertere. Schnüffeleien), dann ist das ein Problem, das die deutschen Landen intern – allerdings – ernsthaft auszudiskutieren haben. ABER. WAS. GENAU. geht die “Verantwortung”sbehauptung irgendwelcher deutscher Grenzschützer – einer Grenze, die es laut EU-Vereinbarung zur Zeit der Schaffung des Kontrakts nicht zu geben hatte – WAS GENAU geht diese deutschen Schengengesetzesbrecher eine Journalistin mit POLNISCHEM PAß an. Das gehörte und gehört nicht in deren Arbeitsbereich, hier hatte kein Polizeibeamter dieser selbstgeschaffenen Grenze sich einzumischen.

Zweitens. Sagt Ihnen der Begriff “Berufsverbot” – bzw. in diesem Fall “weitere ” oder “fortschreitende Berufsverbotversuche” – etwas? Ja? Gut, dann können wir bei der nächsten Frage gleich weitermachen.

Drittens. WELCHES ANGEBLICHE GESETZ. WELCHE SELBSTBEHAUPTETE GESETZESTREUE MAG UM ALLE HUNDEBULLEN IN DER WELT sich ein – und seien es auch drei oder fünfhundert (!) – deutscher Grenzbeamter eingebildet haben, das ihn dazu berechtigen würde, eine Journalistin mit allerdings. vollgültigem. bundesweitem. Presseausweis (was nur die Presselandschaft was angeht, polnische Journalistin hat diesen Themenbereich, geht aber den deutschen GRENZschutz nichts an) -> was also mag die besagten Grenzschützer geritten haben, besagter Journalistin mit gültigem bundesweitem Presseausweis ZU GLAUBEN VON DER ARBEIT ABHALTEN ZU DÜRFEN UNGESTRAFT.

Viertens. Die Journalistin hatte es leicht angedeutet. Es gab einen Termin. Die deutschen Grenzschützer haben nicht nur den besagten zusätzlichen Europaparlament-Presseausweis gesehen, sie sind deutlich zusätzlich darauf hingewiesen worden, daß es einen Termin im Europaparlament gibt. Ihre Beamtin hat sich erlaubt, zu diesem Termin zu grinsen. Erstaunlich. Muß viele Parlamentariernamen im Kopf aufsagen können, die grinsende Beamtin. DER TERMIN IST GENAUSO REELL, BESTÄTIGT UND NACHWEISBAR WIE ALLE WEITEREN HIER GENANNTEN PUNKTE ALSO INTERESSIERT DAS GRINSEN DER BEAMTIN – der deutschen Grenzschutzbeamtin vom hier beschriebenen Vorfall – WEITERHIN und zwar nunmehr IMMER und IMMER GENAUER.

Fünftens. Interessant, daß Sie jetzt versuchen, Journalisten bei der Arbeit damit zu schrecken, ihr Arbeitsequipment zu beschlagnahmen, aber unter uns: ich empfehle einmal kräftig nachsitzen. Sie HABEN KEINE AHNUNG, was Sie mit Versuchen dieser Art auslösen können. (Bei dem hier beschriebenen Vorfall versuchte die Polizei, die Journalistin, die das Verhalten der deutschen Grenzschutzbeamten bei der Durchleuchtung während der Rückkehr des hier beschriebenen Busses dokumentierte, ein weiteres Mal bei der Arbeit zu stören. Ab einem bestimmten Punkt ist die Grenze erreicht, eine Grenze, die es im Gegensatz zu Ihrer durchgedrückten Schengenbruchkonstruktion tatsächlich gibt. Die Rede ist von der Grenze bei Vorstößen / Versuchen, Pressefreiheit zu einem Spiel.zeug, einem zertrümmerbaren, aussage- und folgenlosen Nur-Wort zu degradieren).

Written by wn030

April 2, 2009 at 3:20 pm

2 Responses

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  1. generell an dieser stelle ein hinweis an journalisten mit und ohne presseausweis(e), angehende journalisten, generell medienleute sowie beweismaterial sichernde demonstrationsteilnehmer, die sich mit polizeilichen kamerakonfiszierungsversuchen – jedoch direkt auf demonstrationen – konfrontiert sehen. der hinweis ist hier.

    teeater

    July 29, 2010 at 2:03 pm

  2. …weitere relevante links aus dem umkreis der thematik:

    ticker via mparent – Report a crime and end up on a secret database http://bit.ly/bsY20c

    teeater

    August 12, 2010 at 11:46 am


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