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DAV fordert Kennzeichnungspflicht für Polizisten – und: Berliner Verwaltungsgericht verbietet polizeiliches Filmen friedlicher Demonstrationen

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wn030. Wie unter anderem die Seite Internet-Law am heutigen Dienstag mitteilt, hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) in einer aktuellen Pressemitteilung, ebenfalls vom heutigen 27.7.2010, die allgemeine bundesweite Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte eingefordert.

In seiner ausführlichen Stellungnahme schreibt der DAV:

“Dass es Anlass zu Kontrolle und Überprüfung der Handlungsweise der Polizei geben kann, vermerkt nicht zuletzt die Organisation Amnesty International, die in einem Bericht der Sektionskogruppe Polizei vom 17.03.2007 und in ihrem jüngsten Deutschlandbericht „Täter unbekannt“ darauf hinweist, dass auch in Deutschland häufig im Zuge von polizeilichen Einsätzen bei Demonstrationen und Großveranstaltungen Vorwürfe von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Einzelne laut werden und die fehlende Identifizierung dazu führt, dass die strafrechtliche Sanktion unterbleiben muss. Die Organisation verbindet diese Feststellung mit der Empfehlung an die Innenministerien in Deutschland, die Polizeibediensteten während ihrer dienstlichen Tätigkeit zu verpflichten, Namensschilder oder Dienstnummern zu tragen” (quelle/pdf stellungnahme DAV).

Zumindest für Berlin lässt sich anlässlich dieser Pressemitteilung in Erinnerung rufen, dass das hiesige uniformierte Polizeipersonal bereits seit beinahe 8 Monaten mit der Anbringung von Namenschildern an seinen Uniformen überfällig ist. Der Präsident der Berliner Polizei, Dieter Glietsch, hatte am 15. September des vergangenen Jahres die Einführung der Kennzeichnung  mit (wendbaren) Namenschildern für 2010 zugesichert (siehe taz-Beitrag vom 16.9. zur Ankündigung). 2010 hat jedoch bereits am 1. Januar begonnen. Wir dürfen leise nachfügen, dass das schon ein Weilchen her ist.

Möglicherweise wird erst die für den 11. September eingeplante kommende Freiheit statt Angst – Demonstration 2010 Berlinern die Möglichkeit geben, eben jene ausbleibende Kennzeichnung  etwas deutlicher einzufordern, mit der die Berliner Polizei zum Zeitpunkt des Demonstrationsauftakts bereits ein Dreivierteljahr im Verzug sein wird. Wem ein  paar passende Transparent- oder Aufklebersprüche dazu einfallen und diese gerne als Vorschlag in die Runde werfen möchte, kann dies z.B. über die Demo-Wikiseite von vorratsdatenspeichtung.de tun.

Bis dahin bleibt angesichts von Bildern wie diesem hier nur trocken zu kommentieren, dass die Herren das StarTreck-Spielen zukünftig doch bei der Motion-Playstation im eigenen Wohnzimmer belassen mögen, bitte nicht mitten auf der Straße. Es ist nicht selten Mummenschanz wie dieser, der es nicht eben ersichtlich werden lässt, wie bei straffällig werdenden Polizeibeamten dem in der DAV-Stellungnahme zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4.2.2010 (“Wirksame Ermittlungen … müssen darüber hinaus geeignet sein, zur Identifizierung und Bestrafung der verantwortlichen Person zu führen”) Folge geleistet werden soll:

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Polizeibeamte am Potsdamer Platz in Berlin, 12. September 2009, Demonstration “Freiheit statt Angst”.

Foto: apk/wn030

Edit aus gegebenem Anlaß. Ebenfalls am 27.7.2010 veröffentlicht auch die Humanistische Union eine Pressemitteilung: Berliner Verwaltungsgericht verbietet das polizeiliche Filmen friedlicher Demonstrationen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem heute bekannt gewordenen Urteil die langjährige Praxis der Berliner Polizei, Demonstrationen zu Zwecken der Einsatzplanung und -lenkung zu filmen, für rechtswidrig erklärt. Die pauschale Videoaufzeichnung von Demonstrantinnen und Demonstranten entspricht einer langjährigen Praxis der Berliner Polizei. Dieser Praxis hat das Verwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Nach dem Urteil gelte in Zukunft, dass das Filmen von friedlichen Demonstrationen durch die Berliner Polizei unzulässig sei.” Hier der Link zur ganzen PM. Das Urteil selbst ist laut ddp bereits zwei Wochen alt, es stammt vom 5.7.  (was übrigens falsch ist, am 5.7. fand die mündliche Verhandlung statt, das Urteil selbst wurde etwa Mitte Juli getroffen und der Rechtsanwältin am Abend des 26.7., also am Montagabend zugestellt, siehe hierzu w.u.) – Aber Körting wäre nicht Körting, wenn er dazu keinen gestärkten Spruch auf der Sprücheleine hängen hätte. Indirekt heißt das: “Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kündigte am Dienstag indirekt Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.” (quelle: morgenpost online am nachmittag des 27.7.2010)

(Edit 28.7.2010 wn030) Wenn Innensenatoren schlecht träumen… und Polizeipräsidenten vor Schreck gar nicht einschlafen können. Tags darauf wird bei Körting nochmal nachgestärkt, nun ist nicht mehr von einer bloßen Berufung die Rede. Ein eigenes Gesetz soll jetzt her, damit die Polizei auf Demonstrationen ihr Filmhobby weiter betreiben darf: “Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erwägt, der Polizei das Filmen auf Demonstrationen zu Zwecken der Einsatzlenkung per Gesetz zu erlauben.” (quelle: taz, online am 28.7.2010). Selbstverständlich im Verbund mit Herrn Polizeipräsidenten: Online noch selbentags, knapp nach den Abendnachrichten, meldet dazu der Tagesspiegel: “Trotz Urteil: Polizeipräsident lässt weiter auf Demos filmen”. (Printtext ist für den Donnerstag verfasst). Auch Glietsch nimmt bereits die Berufung gegen das Urteil in Angriff und springt für des Kollegen Körting Gesetzesidee in die Bresche: “Für den Fall, dass er vor Gericht scheitere, wolle Glietsch das Abgeordnetenhaus auffordern, ein Berliner Versammlungsgesetz zu erlassen, das der Polizei das Filmen von friedlichen Demonstrationen erlaubt”. Diesen Satz fanden wir bei wn030 übrigens am besten gelungen. So laufen Gesetzesentscheidungen in den Köpfen von Polizeipräsidenten heutzutage. Als Präsident der Berliner Polizei “fordert” man heute das Abgeordnetenhaus schlicht zum Erlass eines Gesetzes auf, wenn der Schuh drückt oder der Herr schlecht geschlafen. Interessant.

Wenngleich nicht ungewöhntlich. Den Gesetzgeber zur Einhaltung von Grundgedanken aufzufordern, wird zumindest nicht Herrn Glietsch alleine überlassen: “Deshalb ist das Urteil zu begrüßen. Wir fordern den Berliner Gesetzgeber auf, bei einer eventuellen Novellierung des Versammlungsrechts den Grundgedanken dieser Entscheidung zu beachten.” (PM der Humanistischen Union, siehe Link w.o.).

Ein ausführlicherer  Beitrag zur Entscheidung selbst ist dagegen bei der taz, ebenfalls vom 28.7., hier zu finden. Zitat hieraus: “Die Polizei teilte lediglich mit, dass das Urteil erst seit Montag vorliege und derzeit noch geprüft werde. Rechtsanwältin Ulrike Donat, die die Kläger vertritt, kündigte allerdings an, mit der Klage notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.”

Zu Glietsch und obigem Zitat haben wir als wn030 nur den folgenden Kommentar parat. Es wäre nett, wenn der Herr sich ersteinmal um den eigenen Verein kümmert, dessen Präsident er auch tatsächlich ist und sich nicht gleich zum Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses aufschwingend selbsternennt. Übrigens – noch ungeklärt -: sollen die MdAs bei der Erlaßerteilung strammstehen? Unser freundlicher Rat hierzu: ersteinmal für etwas Ordnung in den eigenen – uniformierten – Reihen sorgen und das umsetzen, wofür er auch tatsächlich als aussage- und “forderungs”-fähig bekannter ist. Ergo: Wo bleiben die Namenschilder, Herr Glietsch?

(Edit 30.7.2010 wn030) – Am heutigen Freitag liefert die taz les- und verlinkbares. Die Humanistische Union erwägt derzeit eine einstweilige Verfügung gegen die Polizei, um vorläufig weitere Filmaufnahmen auf Demonstrationen zu verhindern und die Polizei damit zur Einhaltung  des ausgesprochenen Urteils (s.w.o.) zu bewegen. Hier der Link zum Beitrag (der übrigens noch nicht korrekturgelesen wurde und sich stellenweise kräftig lektoratsbedürftig zeigt – siehe z.B. plötzliche lyrische Satzformen-Anwandlungen wie in “bis der Streit rechtskräftig entschieden”), der aber trotzdem inhaltlich äußerst empfehlenswert und lesbar ist und hiermit schon mal verlinkt wird. (Wenngleich er eigentlich noch etwas Bearbeitung – rein spachstilistisch – bräuchte.  Er ist dafür zwar immerhin schon online, aber die fünf Minuten, die er gebraucht hätte, wenn er vorher noch schnell zu einem Korrekturleser geschickt worden wäre, hätte der Beitrag auch überlebt. Nun gut, so gibt es wenigstens hübsche stilistische Sonderformen, über die man schreiben kann, macht doch Laune.)

Inhaltlich unklar: Die taz behauptet darin: “Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Filmen von friedlichen Demonstrationen am Dienstag für rechtswidrig erklärt.”, beruft sich dabei wahrscheindlich auf die dpa, denn dass diese Frage Teil des interviews mit HU war, ist nicht gesagt. Die ddp – bzw. der die ddp zitierende Tagesspiegel (siehe Link  weiter oben) – hatte zuvor behauptet, das Urteil stamme bereits vom Anfang Juli (5.7.), HU selbst sowie dpa hatten am 27.7. nur gesagt: “heute bekannt geworden”. – an diesem Punkt schreiten wir als wn030 von der fokussierten Bündelung  und Kurzkritik nachbarmedialer Berichterstattung zu unserem üblichen Konkreteren um und bemühen uns, zumindest diese erneute Datumverwirrung in den nächsten Stunden aufzuklären..

edit 30.7. 14:50h, apk für wn030: Nach Auskunft von Sven Lüders von der Humanistischen Union ist die Datumangabe 5.7. falsch, hier scheint die ddp ungenau recherchiert zu haben. Der Tagesspiegel hatte das anschließend ungeprüft übernommen. Der von der ddp angegebene 5. Juli bezieht sich auf die mündliche Verhandlung. Das Urteil selbst ist bei Ulrike Donat, der die Kläger vertretenden Rechtsanwältin, am Abend des 26.7.2010 eingetroffen. Die Zeitspanne zwischen Urteilsfindung und Zustellung beim RA beträgt – in den meisten Fällen – etwa 3-4 Tage, es müsste sich also um den 20.-22. gehandelt haben.

edit 30.7. wn030 – nachdem das geklärt ist… – am Freitag meldet sich anschließend auch die Piratenpartei zu Wort. In ihrer Presseerklärung heißt es: “Die Piratenpartei Berlin hält diese Reaktion des Polizeipräsidenten für untragbar (Dieter Glietsch kündigte an, das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts zu ignorieren, welches das Filmen von friedlichen Demonstranten verbietet)  und fordert … die Einhaltung von Grundrechten und Gerichtsurteilen. Ein solches Verhalten sollte klare Konsequenzen nach sich ziehen!”

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Halber Themenwechsel. Zum Großthema (in diesem Fall geheimdienstlicher) Überwachung zu militärischen Zwecken, Internet-Gegenwehr, zu einer gelungenen Textzeile – “I assume every human being is a cyber terrorist…” –, der fragilen Reaktionsfähigkeit des Internet, zu 1,4 GB Lebensversicherung (Wikileaks/Julian Assange) sowie zu dem wunderbaren Satz “… if we loose this frequency, we’re left in the dark.” – Hier der Link zum Update. Wikileaks vs. Pentagon. USA erklären Internet den Krieg. (die 1,4 GB lassen sich noch herunterladen).

shortlink: http://wp.me/psdI6-Gz

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9 Responses

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  1. Leser, die sich mit dieser Thematik noch nicht näher beschäftigt haben, laden wir hiermit zu diesem Link ein. Eine Aufnahme vom 26. Kongreß des ChaosComputerClubs, in dem eine Präsentation detailliert und minutiös die Zuverlässigkeit eben jener polizeilicher Videoaufnahmen von Demonstrationen kommentiert, für die die Herren Glietsch und Körting nun offenbar zum juristischen Feldzug rüsten. (Die Ereignisse des 12.9.2009 und ihre Folgen – “Freiheit statt Angst”-Polizeiübergriffe. Eine 9teilige Präsentationsdokumentation.)

    Der hier zwischenzeitig befindliche Link zur Kampagne von Amnesty International (Kampagne “Transparenz schützt Menschenrechte”, darunter u.a. mit der Forderung nach der Kennzeichnungspflicht für Polizisten) – ist uns momentan leider entfallen

    teeater

    July 29, 2010 at 12:59 pm

  2. a propos… auch nicht weit vom thema entfernt… was haben wir hier?
    POLIZEI BEIM FÄLSCHEN VON ÜBERWACHUNGSVIDEOS ERWISCHT. (diesmal in England. bezieht sich auf einen der 9 teile der aufnahme vom 26. CCC-kongreß, wo eine stimme sagte: schwer zu beweisen – wörtlich sagte die stimme das anders, aber das in etwa war der inhalt. nun, die stimme – und nicht nur sie – bekommt nun einen der (nicht wenigen, müssen nur gesammelt werden) beweise.

    http://direkteaktion.over-blog.de/article-polizei-beim-falschen-von-uberwachungs-videos-erwischt-54850396.html

    guardian:
    CCTV and police abuse of power
    http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2010/jul/19/gaza-protests-inquiry-police-cctv

    teeater

    August 11, 2010 at 8:03 pm

  3. update: wir erfahren heute, dass die ersten namenschilder für den 11.9.2010 mittlerweile eingetroffen sind.

    selbstmach-aufkleber, sind hier abzuholen.

    teeater

    August 18, 2010 at 11:44 am

  4. …ps von wn030 vor der demonstration wärmstens zur lektüre empfohlen:

    Demoregeln für Nerds.

    Click to access ds094-Demo-Grundregeln.pdf

    teeater

    August 23, 2010 at 8:50 pm

  5. teeater

    September 9, 2010 at 10:09 am

  6. !! UPDATE 15.2.2011

    amnesty_polizei: “Alle Fraktionen dafür: Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Brandenburg kommt http://bit.ly/hR7hJd

    teeater

    February 15, 2011 at 6:30 pm

  7. und nochmal update. jetzt aber. namenschildchen ganz und echt. (mit tazlink unten in der verlinkten seite, Titel: “Kennzeichnung der Berliner Polizei beginnt”).

    teeater

    September 22, 2011 at 11:08 pm

  8. teeater

    January 18, 2012 at 2:05 am


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